Bevor Sie sich ganz auf die betrieblichen Aufgaben konzentrieren, sollte Ihr persönlicher Vorsorge-Rahmenplan bestehen. Denn für die Absicherung von Risiken im privaten und im betrieblichen Bereich sind Sie selbst verantwortlich.
Krankheit
Seit 2009 besteht die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Selbstständige haben die Möglichkeit, sich entweder gesetzlich freiwillig oder privat zu versichern. Achten Sie darauf, dass Ihre Krankenversicherung eine bedarfsgerechte Absicherung des Entgeltausfalles bei Krankheit, z. B. durch Kranken(tage)geld beinhaltet.
Unfall
Eine Unfallversicherung (UV) gehört ebenfalls zu den wichtigen Bausteinen der privaten Absicherung. Sie können sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft (gesetzl. UV) oder einer privaten Versicherung freiwillig versichern. Klären Sie aber vorab, ob Sie zu einer der wenigen Berufsgruppen gehören(z. B. Friseure, Fotografen), für die bei der Berufsgenossenschaft eine Versicherungspflicht für Inhaberinnen und Inhaber besteht. Für den Fall, dass Sie einen Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit erleiden, übernimmt die Berufsgenossenschaft zunächst die Rehabilitation und zahlt Ihnen im Invaliditätsfall eine Rente, deren Höhe sich am Schweregrad der Invalidität bemisst. Private Unfallversicherungen zahlen eine Rente oder einen Einmalbetrag aus. Hier sind nicht nur Berufsunfälle sondern auch Privatunfälle versichert.
Berufsunfähigkeit
Der Eintritt einer Berufsunfähigkeit in jungen Jahren ist zwar statistisch weniger wahrscheinlich, hat aber umso fatalere monetäre Folgen, da Sie um die Möglichkeit gebracht werden, sich ein eigenes Vermögen zu erarbeiten. Sichern Sie sich mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherungab, die Ihnen im Fall der Fälle eine ausreichende monatliche Rente garantiert. Da diese private Rentenzahlung mit dem Eintritt in den Ruhestand endet, muss die Berufsunfähigkeitsabsicherung mit der eigenen Altersversorgung abgestimmt sein.
Altersvorsorge
Die meisten selbstständigen Handwerker können wählen, ob Sie sich gesetzlich rentenversichern (GRV) oder privat für das Alter vorsorgen. Im Bereich der zulassungspflichtigen Handwerke müssen Sie allerdings mindestens 216 Monatsbeiträge in die GRV eingezahlt haben, bevor Sie sich befreien lassen können. Das gilt für Einzelunternehmer oder für Gesellschafter in Personengesellschaften, die die Eintragungsvoraussetzungen in ihrer Person erfüllen.
Die gesetzliche Rente bildet das Fundament für die eigene Altersversorgung. Die Entwicklung der Altersstruktur in unserer Gesellschaft, welche die GRV stark beeinträchtigt, macht es gerade für junge Handwerker unumgänglich, sich eigenverantwortlich eine zusätzliche private Altersversorgung aufzubauen.
Arbeitslosigkeit
Sie haben in den ersten drei Monaten nach Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit die Möglichkeit, sich bei der Agentur für Arbeit freiwillig gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit zu versichern.
Dazu müssen Sie innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben und zukünftig Ihre selbstständige Tätigkeit mindestens 15 Stunden wöchentlich ausüben.